CGS-authored

Hitzige Diskussionen darüber, wie wir unser schnell wachsendes Wissen über Genetik nutzen könnten, begannen lange vor der „Entschlüsselung“ des menschlichen Genoms. Die damaligen Spekulationen über genbasierte Fortschritte reichten von Hoffnungen, alle Arten von Leiden zu kurieren, bis hin zur grandiosen Vorstellung, genetisch verbesserte Designer-Babys zu schaffen und somit die „Kontrolle über die menschliche Evolution“ zu ergreifen.

In den späten 1990er-Jahren hatten sich die meisten Wissenschaftler und politischen Entscheidungsträger auf ein nuanciertes Verständnis geeinigt: Die Entwicklungswerkzeuge der menschlichen Keimbahntherapie sollten mit einer angemessenen Sorgfalt angewendet werden, um medizinische Probleme von existierenden Personen zu behandeln, nicht jedoch die Eigenschaften zukünftiger Kinder zu manipulieren. Die genetische Veränderung von Keimzellen und frühen Embryonen – sprich Änderungen der Erbanlagen, die auch nachkommende Generationen beträfen – sollten strikt tabu sein.

Der Europarat kodifizierte dieses Verständnis in seiner Konvention für Menschenrechte und Biomedizin von 1997, diese wurde mittlerweile von 30 Nationen unterschrieben oder ratifiziert. In der Tat wurde die Keimbahntherapie von allen Ländern verboten, welche jemals Regeln zur dieser Maßnahme eingeführt haben. Es herrscht nahezu Konsens, Keimbahnänderungen ins Aus zu befördern und eine neue Hightech-Eugenik zu verhindern...